Kontaktaufnahme

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses findet im Rahmen der sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ statt und dient zu einer ersten diagnostischen Einschätzung sowie zur Klärung organisatorischer Fragen. Hierbei können wir einander auch kennenlernen und gemeinsam klären, ob eine Psychotherapie für Sie angemessen ist. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.

 

Bitte beachten Sie, dass es mir aufgrund der zahlreichen Therapieanfragen nicht immer möglich ist, allen Patienten, die einen Sprechstundentermin erhalten, auch langfristig einen Therapieplatz anbieten zu können.

 

Probatorische Sitzungen  und Antragstellung

Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde finden bis zu vier probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) statt. Sie dienen einer umfassenden Diagnostik, dem Sammeln von Informationen zu Ihrem Anliegen sowie der Erarbeitung konkreter Therapieziele und eines Behandlungsplans.

Diese ersten Gespräche bieten auch die Möglichkeit zu prüfen, ob eine gegenseitige offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht, und ob sich sowohl Sie als auch ich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.

 

Wenn wir die Therapie beginnen möchten, erfolgt die Beantragung bei der Krankenkasse für entweder eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeit- (12 bis 24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 bis max. 80 Stunden). Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal in der Woche statt.

 

Kostenübernahme

Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen und von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Regelungen, weshalb es sinnvoll ist, sich vor Therapiebeginn bei der Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt. Das Honorar für Privatversicherte richtet sich ebenso wie für Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).